Visuelle Kommunikation / BACHELOR

Nadine Ackermann

Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 11. Juli 2016
Hält die Bundesverfassung, was sie verspricht?

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Die Bundesverfassung bildet die Grundlage des schweizerischen Rechtssystems. Ihr Inhalt ist teilweise beinahe utopisch – so verspricht zum Beispiel Artikel 8, Rechtsgleichheit: «Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung […]». (1) Ich vergleiche diese und weitere Aussagen mit den Gegebenheiten in der Schweiz und stelle meine Erkenntnisse in Informationsgrafiken dar.

 

Trotz ihrer Relevanz für die schweizerische Politik ist die Bundesverfassung bei der Bevölkerung kaum bekannt. Durch die Ergänzung der Verfassung mit Informationsgrafiken schaffe ich einen Reiz für den Betrachter, sich mit den Gesetzestexten zu befassen. Der Vergleich mit lebensnahen Fakten eröffnet dem Zielpublikum die Möglichkeit, sich auf einer kritischen Ebene mit den Inhalten auseinanderzusetzen.

 

Im Fokus der gestalterischen Thesis-Arbeit steht die Suche nach einer visuellen Sprache, die dem Inhalt und dem Zielpublikum gerecht wird. Ich sehe es als Herausforderung, für die unterschiedlichen Themen meiner Arbeit eine Bildsprache zu finden, die einerseits einheitlich, andererseits auf jeden Inhalt anwendbar ist.

 

(1) Quelle: Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 (Stand am 18. Mai 2014), Art. 8, Abs. 2.